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Aktuelles

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Unsere Kundenbefragung 2025 läuft

Aktuell findet wieder unsere jährliche Kundenbefragung statt. Den Fragebogen versendet das Marktforschungsinstitut marketmind im Auftrag von Toll Collect per E-Mail an alle Mautkunden, die eingewilligt haben, an Befragungen teilzunehmen.

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Sprachenangebot angepasst

Wir haben die Sprachenauswahl auf unserer Website an den Bedarf angepasst. Seit heute stehen unsere umfassenden Informationen zur Lkw-Maut in acht Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch und Tschechisch.

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  • Toll Collect prüft Fahrzeugdaten

    Toll Collect prüft ab Mitte April 2025 von außen nicht erkennbare mautrelevante Fahrzeugdaten, wie Schadstoffklasse, technisch zulässige Gesamtmasse und Antriebsart (Kraftstoffart / Energiequelle) auf ihre Richtigkeit. Bitte laden Sie daher bei zukünftigen Fahrzeugregistrierungen und Fahrzeugdatenänderungen die Zulassungsbescheinigung Teil I hoch.

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    Änderung unserer AGB

    Die Nutzung des von der Toll Collect GmbH betriebenen Mautsystems wird im Bereich der Mauterhebung unter anderem durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Toll Collect GmbH geregelt. Diese Bestimmungen bedürfen der regelmäßigen Anpassung an die jeweils aktuelle Gesetzeslage. Deshalb ändern wir mit Wirkung zum 28. März 2025 unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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    Aus einer Website werden zwei

    Unsere Website www.toll-collect.de konzentriert sich ab sofort auf Informationen und Services für Mautkunden. Angaben zum Unternehmen Toll Collect, unsere Karriereangebote und die Vorstellung unserer übrigen Geschäftsfelder finden Sie auf der neuen Website company.toll-collect.de – jederzeit erreichbar über den Link „Über uns“ ganz oben auf dieser Seite.

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    Meldung von Fahrzeugen für Handwerkerausnahme ab sofort möglich

    Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht ab 1. Juli 2024 die Mautpflicht auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen vor, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.

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    Paysafecard entfällt

    Toll Collect passt zum 1. September 2024 die Zahlungsweisen an. Das aktuell im manuellen Mautbuchungsverfahren verfügbare Zahlungsmittel Paysafecard entfällt.

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    Änderungen zum Jahreswechsel

    Bitte beachten Sie: Mit Beginn des neuen Jahres werden mit Erdgas (CNG/LNG) betriebene Fahrzeuge mautpflichtig. Außerdem endet am 31. Dezember 2023 die Frist, in der ein Anspruch auf Mauterstattung für Fahrten im Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 geltend gemacht werden kann.

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    Mautreform kommt - neue Tarife veröffentlicht

    Die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes hat heute den Bundestag und den Bundesrat passiert. Damit ist der Start der CO₂-Maut zum 1. Dezember 2023 bestätigt. Gleichzeitig wird die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) Grundlage für die Zuordnung zur Gewichtsklasse. Die Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen folgt ab dem 1. Juli 2024.

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    Neue Mauttarife ab 1. Januar 2023

    Ab 1. Januar 2023 gelten neue Tarife für die Lkw-Maut in Deutschland. Insbesondere die Mautsatz-Anteile für die Luftverschmutzung und die Lärmbelastung werden im Gegensatz zur bisherigen Praxis ab Januar kommenden Jahres nach Gewichtsklassen differenziert.

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    Hilfsgütertransporte in die Ukraine

    Als Folge der russischen Invasion wollen gerade viele die Ukraine unterstützen und helfen. Um Fragen zur Planung und Durchführung von Hilfstransporten auf der Straße zu beantworten, hat das Bundesamt für Güterverkehr eine eigene Seite mit Informationen eingerichtet.

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    Mauterstattung: BAG schaltet Antragsformular frei

    Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat gestern die Online-Plattform freigeschaltet, über die Sie einen Antrag auf Mauterstattung für einreichen können. Erstattet werden kann der Mautsatz-Anteil für die Infrastrukturkosten für Fahrten innerhalb des Zeitraums vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021.

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    Änderung bei der Mautbefreiung für Erdgasfahrzeuge

    Die Mautbefreiung für erdgasbetriebene Lkw gilt ab 1. Oktober 2021 nur noch für Erdgas-Fahrzeuge, die werkseitig für den Betrieb mit CNG (Compressed Natural Gas), LNG (Liquefied Natural Gas) oder als Zweistoffmotor mit LNG/Diesel ausgeliefert wurden und über eine Systemgenehmigung gemäß der Verordnung VO (EG) Nr. 595/2009 verfügen.

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    OBU: Betriebsdaten aktualisieren

    War ein Lkw längere Zeit stillgelegt oder nicht in Deutschland unterwegs, kann im OBU-Display die Meldung erscheinen: "BETRIEBSDATEN UNGÜLTIG". Zusätzlich leuchtet die LED rot. Hier einige Tipps, wie Sie in so einem Fall vorgehen.

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