Hilfstransporte in Katastrophengebiete sind mautbefreit
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) informieren über die Voraussetzungen für die Mautbefreiung für Hilfstransporte in die Katastrophengebiete.